Verantwortlichkeiten, Pflichten, Aufgaben und Kosten

• Holzschutzmittelsanierung

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz in kontaminierten Bereichen berührt die Verantwortung des Menschen (Bauherr / Arbeitgeber) gegenüber seinen Mitmenschen (Gebäudenutzer / Arbeitnehmer) sowie gegenüber der Umwelt.

Diese Verantwortung ist durch Vorgaben (moralische und gesetzliche Regeln) klar strukturiert.

Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Schadstoffen in Gebäuden sind umfangreich.

Sowohl der Bauherr / Auftraggeber, als auch der mit der Sanierung beauftragte Unternehmer haben eine Reihe von Pflichten und Verantwortlichkeiten zu erfüllen.

Gleichzeitig hat der Bauherr hat auch ein berechtigtes  Interesse daran, dass diese Schutzmaßnahmen, die er zu bezahlen hat, "angemessen" sind.

 

Grundsätzlich ist das zu beachtende Regelwerk in das staatliche Regelwerk mit Gesetzen und Verordnungen und in das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) unterteilt.

Nach BGR 128 (Berufgenossenschaftliche Regel Kontaminierte Bereiche) und TRGS  524 (Technische Regel für Gefahrstoffe) (Neufassung 2010!) besteht eine Erkundungspflicht des Bauherrn schon für Bereiche in denen eine Kontaminierung durch Gefahrstoffe nicht ausgeschlossen werden kann!

Vor Beginn der Arbeiten im kontaminierten Bereich (Planungsphase) ist ein

Arbeits- und Sicherheitsplan (A+S Plan)

auf der Grundlage der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 524 in Verbindung mit der Berufsgenossenschaftlichen Regel (BGR) 128 zu erstellen.

Fehlt der Arbeits- und Sicherheitsplan, dürfen die Arbeiten nicht begonnen werden.

 

Die  Arbeits- und Sicherheitsplanung ist im Umgang mit der Kontamination das wichtigste Instrument der Steuerung durch den Bauherrn.

 

Werden die Arbeiten im HSM- belasteten Bereich von mehreren Unternehmen- ggf. auch deren Subunternehmen - durchgeführt, muss vom Bauherrn / Auftraggeber ein

sachkundiger Koordinator nach BGR 128

bestellt werden.

Das die Sanierung ausführende Unternehmen muss über Sachkunde, Erfahrung, geeignete Ausrüstung und geeignetes Personal verfügen. Falls Sie mit den Ihnen vertrauten Firmen arbeiten möchten, diese aber  über keine Erfahrung verfügen, übernehmen wir eine Qualifizierung und übernehmen die fachkundige Leitung der Arbeiten.

Die Arbeiten sind fristgerecht bei den jeweiligen Stellen anzuzeigen.

 

 

Nach DIN 18299 "Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) - Teil C" sind nach Abschnitt 4.2.4 die Schutzmaßnahmen während der Arbeiten im kontaminierten Bereich "Besondere Leistungen". Die Arbeiten sind in Einzelpositionen auszuschreiben.

 

 

Kosten sparen durch Planung

 

Der betroffene Bauherr wird meist völlig unvorbereitet mit dem Sanierungsproblem belastet. Dies kann zur "Verdrängung" des Problems führen. Aber die Kontaminierung ist nicht dadurch beseitigt, dass sie ignoriert wird. Die Folgen sind "illegale" Entsorgungen und nicht erkannte Gefährdungen von Mensch und Umwelt. Andererseits sollten die Gefahren sachlich bewertet und eingeschätzt werden.

 

Die Auflagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sollten sich an den Notwendigkeiten eines vernünftigen Handelns orientieren.  Kein verantwortlich denkender Mensch wird den Schutz der Bewohner, Arbeitnehmer, der Umwelt oder seiner eigenen Gesundheit vernachlässigen wollen.

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin ( LAGetSi) hat eine praxisorientierte Handlungsanleitung zum Umgang mit holzschutzmittelbelasteten Bauteilen, Gegenständen und Materialien verfasst, die die Pflichten und Verantwortlichkeiten anschaulich zusammenstellt.

Wichtig ist, dass die notwendigen Schutzmaßnahmen den spezifischen Bedingungen der Baustelle angepasst werden. Der Bauherr hat auch ein berechtigtes  Interesse daran, dass die Schutzmaßnahmen, die er zu bezahlen hat, "angemessen" sind.

Durch unsere Kenntnisse und Erfahrungen können wir die in den Vorschriften und technischen Regeln vorhandenen Ermessensspielräume nutzen, um Gefährdungen zu vermeiden und Kosten gering halten.

 

 

Handlungsoptionen beinhalten auch die Suche nach kostengünstigen Lösungen für eine Sanierung.

Dekontaminationen mit Anstrichsystemen bieten hier einen viel versprechenden Lösungsansatz.

 

 

 DRUCKVERSION

www.holzentgiftung.de

tostmann Büro für Bauwerkerhaltung Berlin Fregestr.27A  Tel. 030 850 75 616